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Vorschlag neue Satzung

Neue nauticus-Satzung

Auf der Generalversammlung in Oberhausen am 21.03.2026 wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die einen Entwurf einer neuen Satzung für den nauticus erarbeitet. Diese Gruppe ist offen für jeden, der mitarbeiten möchte, wozu wir weiterhin herzlich einladen. Bisher arbeiten mit: Eberhard Türck,Guido Dielen, Daniel Gayko, Klausdieter Boin und Wolfgang Aps.

Inzwischen haben einige Online-Treffen stattgefunden und wir haben einen Satzungsentwurf fertiggestellt, den wir hier zur Diskussion stellen wollen, mit der herzlichen Einladung, mitzudiskutieren.

Wir haben uns beim Entwurf von folgenden Überlegungen leiten lassen:

Es scheint uns sinnvoll, eine von Grund auf neue Satzung zu schreiben, die den aktuellen Vorgaben für Satzungen Rechnung trägt. Um dies zu erreichen haben wir als Basis eine Mustersatzung herangezogen (konkret die des Justitiars vom Modellfliegerverband DMFV, da der Justitiar des DMFV sehr fit in Fragen und um Modellbau ist und diese Satzung sich insofern besonders eignet (auch wenn die für Flugmodellbau entworfen wurde).). Wir halten es weiterhin für sinnvoll, die bereits in der alten Satzung enthaltene Gemeinnützigkeit beizubehalten (und wiederzubeleben). Da wir akute Probleme haben, geeignete Bewerber zu finden: wie lange soll die Amtszeit den Präsidiums/Vorstandes künftig sein? Ausführlich haben wir uns Gedanken darum gemacht, wie denn eine künftige Verbandsstruktur aussehen kann, die der stark geschrumpften Zahl von Mitgliedern und angeschlossenen Vereinen gerecht wird und auch personell gestemmt werden kann. Hierzu haben wir uns folgendes Modell überlegt:

Es sollte ein Präsidium aus 5 Personen geben.
Dieses hat einen 1. und einen 2. Präsidenten, einen Schatzmeister/Kassenführer, einen Schriftführer und einen TK-Beauftragten (s.u.) und wird auf der Generalversammlung gewählt.
Das Präsidium wird künftig auf 2 Jahre gewählt. Wir hoffen, dass es Bewerbern damit leichter fällt, sich für eine Kandidatur zu entscheiden, da manche die bisherige Amtszeit von 4 Jahren aus Altersgründen nicht annehmen mochten.
Den geschäftsführenden Vorstand gem. § 26 BGB bilden wie bisher 1. + 2. Vorstand/Präsident plus Kassenführer/Schatzmeister.
Der Verband wird wie bisher durch je 2 der 3 Vertreter nach BGB vertreten, darunter der Vorsitzende oder 2. Vorsitzende.
Es gibt künftig ferner (neu) einen erweiterten Vorstand, welcher den amtierenden Vorstand ergänzt, in den jedes korporative Mitglied (also jeder dem nauticus angeschlossene Verein) je einen Vertreter/Delegierten in eigener Verantwortung entsenden kann. Diese Delegierten werden also nicht vom Gesamtverband auf der Generalversammlung gewählt, sondern dezentral in den jeweiligen Vereinen. Dies soll eine breite Mitbestimmung unabhängig von der Existenz von Landesgruppen sicherstellen.
Die entsandten Mitglieder im erweiterten Vorstand (die Vertreter aus den Vereinen) beraten den Vorstand, namentlich auch in technischen Belangen, und haben Stimmrecht bei Sitzungen des erweiterten (Gesamt)Vorstandes.
Ein Mitglied des Vorstandes, der TK-Beauftragte, ist der Ansprechpartner gegenüber der NAVIGA sowie für alle Mitglieder in Fragen der Technik und des Regelwerkes. Er braucht nicht inhaltlicher Fachmann in allen TK-Sparten zu sein, seine Aufgabe besteht in der Koordination und Kommunikation, nicht in der fachlichen Beurteilung.
Damit Vorstand und erweiterter Vorstand in einem guten Personenverhältnis stehen, sollte der Vorstand die genannten 5 Personen umfassen (in der Hoffnung, dass wir die auch tatsächlich besetzen können).
Die bisherigen Landesgruppen und TKs werden nicht fortgeführt, um die Struktur des nauticus angemessen zu verschlanken, da wir diese Bereiche personell wohl langfristig nicht mehr besetzen können. Die Aufgaben gehen auf den erweiterten Vorstand über.
Künftig soll jedes korporative Mitglied (jeder Verein) genau eine Stimme in der Generalversammlung haben, unabhängig von der Zahl der Mitglieder. Die bisherige Regelung, dass das Stimmrecht von der Zahl der bezahlten nauticus-Beiträge abhängt ist rechtlich und organisatorisch hochproblemantisch: hier verhaken sich demokratische Grundrechte ("Stimmrecht") mit zivilrechtlichen Ansprüchen ("Beitragsforderung"), obwohl beide völlig unterschiedliche rechtliche Stellung haben. Zudem müsste, um das Stimmrecht in Abhängigkeit der Bezahlung des Beitrags korrekt zu werten, der Kontostand im Augenblick der Abstimmung geprüft werden, was praktisch undurchführbar ist. Die Neuregelung sollte die Mitgliederverwaltung in diesem Punkt erheblich vereinfachen.
Da die Mitgliederverwaltung heute elektronisch/digital erfolgt brauchen wir eine DGSVO-konforme Datenschutzerklärung in der Satzung.
Der nauticus ist gemäß geltender Satzung gemeinnützig tätig, dies soll auch künftig so bleiben und gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden. Hierzu soll der Satzungsentwurf schon im Vorfeld mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Hindernisse, die einer Gemeinnützigkeit entgegenstehen, konnten wir keine finden.

Wir würden uns freuen, wenn der aktuelle Entwurf breite Zustimmung fände und freuen uns über Rückmeldung.

Falls wer diesen Text nicht per Mail bekommen hat, aber gerne haben würde: eine kurze Mail ans Präsidium und wir senden den Entwurf gerne zu. (Und wir freuen uns natürlich über jede/n, der dem Verand eine Mail-Adresse mitteilt!)

Für die Arbeitsgruppe Satzung
Guido