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Auf der Generalversammlung in Oberhausen am 21.03.2026 wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe
einzurichten, die einen Entwurf einer neuen Satzung für den nauticus erarbeitet.
Diese Gruppe ist offen für jeden, der mitarbeiten möchte, wozu wir hiermit
herzlich einladen. Bisher arbeiten mit: Eberhard Türck,Guido Dielen, Daniel Gayko,
Klausdieter Boin und Wolfgang Aps.
Es fanden bisher zwei Online-Treffen statt (am 21. April und am 04. Mai 26). Dabei
wurden insbesondere folgende Fragen erörtert:
1. Wollen wir die alte Satzung des nauticus anpassen, oder einen neuen Text erstellen?
2. Sollten wir uns im Falle eines neuen Textes an eine entsprechende Mustersatzung
anlehnen (z.B. die vom DMFV)?
3. Soll die in der aktuellen Satzung enthaltene Gemeinnützigkeit beibehalten (und
wiederbelebt) werden?
4. Wir soll die künftige Struktur von Präsidium/Vorstand, Landesgruppen,
TKs etc. sein angesichts erheblich geringerer Mitgliederzahlen? Sollen TKs und Landesgruppen
abgeschafft und durch eine andere Mitwirkung ersetzt werden und wie kann die aussehen?
5. Wie lange soll die Amtszeit den Präsidiums/Vorstandes künftig sein?
Nach kurzer Erörterung haben wir uns darauf festgelegt, einen neuen Satzungs-Text
zu schreiben, um eine dem aktuellen Stand entsprechende Fassung zu bekommen. Hierbei
wollen wir uns eng an der vom DMFV herausgegebenen Satzungs-Vorlage orientieren, da
der Justitiar des DMFV sehr fit in Fragen und um Modellbau ist und diese Satzung sich
insofern besonders eignet (auch wenn die für Flugmodellbau entworfen wurde).
Ausführlich haben wir uns Gedanken darum gemacht, wie denn eine künftige
Verbandsstruktur aussehen kann, die der stark geschrumpften Zahl von Mitgliedern und
angeschlossenen Vereinen gerecht wird und auch personell gestemmt werden kann. Hierzu
haben wir uns folgendes Modell überlegt:
" Es sollte ein Präsidium/einen Vorstand (Bezeichnung noch unklar) aus 5
Personen geben.
Dieser hat einen 1. und einen 2. Vorsitzenden (oder Präsidenten), einen Schatzmeister/Kassenführer,
einen Schriftführer und einen TK-Beauftragten (s.u.) und wird auf der Generalversammlung
gewählt.
" Das Präsidium/der Vorstand wird künftig auf 2 Jahre gewählt.
Wir hoffen, dass es Bewerbern damit leichter fällt, sich für eine Kandidatur
zu entscheiden, da manche die bisherige Amtszeit von 4 Jahren aus Altersgründen
nicht annehmen mochten.
" Den geschäftsführenden Vorstand gem. § 26 BGB bilden wie bisher
1. + 2. Vorstand/Präsident plus Kassenführer/Schatzmeister.
" Der Verband wird wie bisher durch je 2 der 3 Vertreter nach BGB vertreten, darunter
der Vorsitzende oder 2. Vorsitzende.
" Es gibt künftig ferner (neu) einen erweiterten Vorstand, welcher den amtierenden
Vorstand erweitert, in den jedes korporative Mitglied (also jeder dem nauticus angeschlossene
Verein) je einen Vertreter/Delegierten entsenden kann. Diese Delegierten werden also
nicht vom Gesamtverband auf der Generalversammlung gewählt, sondern dezentral
in den jeweiligen Vereinen. Dies soll eine breite Mitbestimmung unabhängig von
der Existenz von Landesgruppen sicherstellen.
" Die entsandten Mitglieder im erweiterten Vorstand (die Vertreter aus den Vereinen)
beraten den Vorstand, namentlich auch in technischen Belangen, und haben Stimmrecht
bei Sitzungen des erweiterten (Gesamt)Vorstandes.
" Ein Mitglied des Vorstandes, der TK-Beauftragte, ist der Ansprechpartner gegenüber
der NAVIGA sowie für alle Mitglieder in Fragen der Technik und des Regelwerkes.
(Er braucht nicht inhaltlicher Fachmann in allen TK-Sparten zu sein, seine Aufgabe
besteht in der Koordination und Kommunikation, nicht in der fachlichen Beurteilung).
" Damit Vorstand und erweiterter Vorstand in einem guten Personenverhältnis
stehen, sollte der Vorstand die genannten 5 Personen umfassen (in der Hoffnung, dass
wir die auch tatsächlich besetzen können).
" Die bisherigen Landesgruppen und TKs werden nicht fortgeführt, um die Struktur
des nauticusa angemessen zu verschlanken, da wir diese Bereiche personell wohl langfristig
nicht mehr besetzen können. Die Aufgaben gehen auf den erweiterten Vorstand über.
" Der nauticus ist gemäß geltender Satzung gemeinnützig tätig,
dies soll auch künftig so bleiben und gegenüber dem Finanzamt angemeldet
werden. Hierzu soll der Satzungsentwurf schon im Vorfeld mit dem Finanzamt abgestimmt
werden. Hindernisse, die einer Gemeinnützigkeit entgegenstehen, konnten wir keine
finden.
Soweit unsere bisherigen Überlegungen. Das nächste Treffen der Arbeitsgruppe
Satzung finde online am 27.05.2026 um 19 Uhr statt. Jede/r Interessierte ist hierzu
herzlich eingeladen.
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